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In der ersten Verhandlung ging es um Kindesentführung. Die Mutter hatte das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen, aber der Vater gab das Kind nach der Entführung in sein Heimatland Rumänien trotzdem nicht an die Mutter heraus. Da der Angeklagte nicht bei Gericht erschienen war, entschieden Richterin und Staatsanwältin, den Angeklagten per EU-Haftbefehl zu verhaften und nach Österreich und vor Gericht zu bringen. Ein entsprechender Haftbefehl wurde ausgestellt.
Die nächste Verhandlung behandelte einen Fall von Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Die Freundin des Angeklagten hatte ihn angeklagt, weil er sie mit seinen Fäusten ins Gesicht geschlagen, ihr damit die Nase gebrochen und sie mit dem Umbringen bedroht hatte. Da sich der Angeklagte zur Übernahme der Verantwortung bereit erklärte, wurde ihm eine Diversion angeboten. Er hatte sich vorher auch noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Diversion bedeutet, dass keine Vorstrafe im Strafregister vermerkt wird. Hier konkret muss der Angeklagte die Gerichtskosten und eine Geldbuße in Höhe von 800,00 Euro und dem Opfer 1000,00 Euro Schmerzensgeld zahlen. Bei einer erneuten Straffälligkeit ermahnte ihn die Richterin, werde er keine Diversion mehr erhalten.
Es waren sehr lehrreiche und eindrucksvolle Verhandlungen. Wir bedanken uns sehr herzlich an alle, die uns diesen eindrucksvollen Tag am Gericht ermöglicht haben.
Kuleta Erisa und Prof. Mag. Veronika Palm-Thaler